WestfalenTarif unterzeichnet Vertrag zur Einnahmenaufteilung beim Deutschlandticket

WestfalenTarif unterzeichnet Vertrag zur Einnahmenaufteilung beim Deutschlandticket

Die WestfalenTarif GmbH hat den Vertrag über die Aufteilung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket in der Stufe 2 unterzeichnet. Sie vertritt dabei die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen als erlösverantwortliche Partner in den Regionen Münsterland/Ruhr-Lippe, Ostwestfalen-Lippe, Paderborn/Höxter und Westfalen-Süd. Mit dem Vertrag wird erstmalig eine bundesweite Einnahmenaufteilung für das Deutschlandticket auf Basis der Wohnort-Postleitzahl der TicketkäuferInnen implementiert. Damit wird organisatorisch sichergestellt, dass die durch das Deutschlandticket erzielten Fahrgeldeinnahmen an die Partner verteilt wird, die die Verkehrsleistung erbringen.

Einnahmeaufteilung gemäß Ticketnachfrage und unabhängig vom Ort des Ticketerwerbs

Der bundesweite Einnahmenaufteilungsvertrag regelt die flächendeckende Anerkennung und Anwendung des Deutschlandtickets, die Abrechnung der Einnahmen und die Verteilung der Mittel auf die Erbringer der Verkehrsdienstleistungen nach Postleitzahlen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, das Deutschlandticket in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs anzuerkennen und zu verwenden. Die „Einnahmenaufteilung Stufe 2“ soll sicherstellen, dass Verkehrsunternehmen je nach Ticketnachfrage unabhängig vom Ort, an dem das Deutschlandticket gekauft wurde, einen angemessenen Anteil der Ticketeinnahmen erhalten, um die Ausgaben der von ihnen erbrachten Verkehrsleistungen anteilig zu decken. Damit ermöglicht die bundesweite Deutschlandticket-Clearingstelle (D-TIX GmbH) eine marktorientierte Aufteilung der Einnahmen auf die Bundesländer unter Berücksichtigung des Wohnortes der NutzerInnen. Für die Verteilung der Ticketeinnahmen des Deutschland-Semestertickets ist die Postleitzahl des Hochschulstandortes ausschlaggebend. Die Ticketeinnahmen können – trotz tarifraum-übergreifendem, bundesweiten Vertrieb – auf diese Weise den betreffenden Verkehrsunternehmen leistungsgerecht zugeordnet werden. Der nun unterzeichnete Vertrag löst das in der Anfangszeit des Deutschlandtickets praktizierte Verfahren des Einnahmebehalts mit Differenzausgleich ab.

WestfalenTarif GmbH reduziert Verwaltungsaufwand für Verkehrsunternehmen

Das Team des WestfalenTarifs hat im Rahmen der mit den Verkehrsunternehmen geschlossenen Verträge zum Deutschlandticket die Aufgabe, die westfälischen Verkehrsunternehmen, die am bundesweiten Einnahmenaufteilungsvertrag teilnehmen, je nach konkreter Ausgestaltung zu vertreten. Die Service- und Management-Gesellschaft reduziert den Verwaltungsaufwand für die angeschlossenen erlösverantwortlichen Partner.

 

Konzept zur Einnahmenaufteilung beim Deutschlandticket

Im Zuge der Einführung des Deutschland-Tickets hatte der zuständige Koordinierungsrat, bestehend aus Bund und Ländern sowie Vertretern der ÖPNV-Branchenverbände, ein Einnahmeaufteilungsverfahren zum Deutschlandticket in drei Stufen beschlossen.

1. Stufe

In einer ersten Stufe wurde eine pragmatische Lösung umgesetzt, bei der die verkaufenden Verkehrsunternehmen die erzielten Einnahmen weitgehend behalten haben. Die Differenz zu den vor Einführung des Deutschlandticket erzielten Fahrgeldeinnahmen der Verkehrsunternehmen wurde von Bund und Ländern je zur Hälfte in Höhe von jährlich 3 Mrd. Euro ausgeglichen.

2. Stufe

Die zweite Stufe sieht eine marktorientierte Aufteilung der Einnahmen auf die Bundesländer unter Berücksichtigung des Wohnortes der Deutschland-Ticket-Nutzer*innen vor. Auch hier gilt noch bis einschließlich 2025 eine Finanzierung der Einnahmenausfälle der Verkehrsunternehmen gegenüber der Situation vor Einführung des Deutschlandtickets von Bund und Ländern hälftig bis zu 3 Mrd. Euro/Jahr.

3. Stufe

In einer zukünftigen dritte Stufe sollen die Einnahmen dorthin fließen, wo die Deutschland-Tickets konkret genutzt wurden (nachfrageorientierte Einnahmenaufteilung). Die Umsetzung wird für das Jahr 2026 angestrebt. Allerdings sind derzeit weder das konkrete Umsetzungsverfahren bekannt noch, wie die Differenz zu den früheren Einnahmen der Verkehrsunternehmen ab 2026 ausgeglichen wird.

 

Über den WestfalenTarif

Der Eine für Bus & Bahn. Der WestfalenTarif ist der flächenmäßig größte Nahverkehrstarif in NRW und der zweitgrößte deutsche Flächen-Gemeinschaftstarif. Ein komfortables ÖPNV-Angebot mit Zukunftscharakter in Westfalen, ein Ticket für alle auf Schiene und Straße, hohe Mobilität für die lokalen Bedürfnisse vor Ort. Das verwirklichen 28 Aufgabenträger, über 60 Verkehrsunternehmen und die WestfalenTarif-Expert*innen in Zusammenarbeit mit den 16 angeschlossenen Kreisen und 3 kreisfreien Städten. Verbundweite Tarifplanung, Einnahmenaufteilung, Vertrieb, Marketing, Controlling und eine transparente Kundenkommunikation bilden die Basis, auf der leicht verständliche, barrierefrei zugängliche, klimafreundliche, digitale und intermodale Konzepte entwickelt werden.

 

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Quelle: WestfalenTarif GmbH
Fotocredits: WestfalenTarif GmbH