Verkehrssicherungspflicht auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Warstein
Warstein, 4. April 2023. Die Stadt Warstein ist verpflichtet, jährlich nach Ablauf der winterlichen Frostperiode die Standsicherheit der Grabsteine zu kontrollieren. „Voraussichtlich werden wir diese Kontrolle ab dem 11. April auf den städtischen Friedhöfen durchführen. Angehörige bitten wir, sich darauf einzustellen und ggf. vorab selbst die Grabsteine zu überprüfen“, erläutert Gaby Raulf, Mitarbeiterin des städtischen Betriebshofes.
Laut der Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Warstein sind die jeweiligen Nutzungsberechtigten einer Grabstätte verpflichtet, die Grabmale dauerhaft in einem würdigen und verkehrssicheren Zustand zu halten. „Wenn wir Grabsteine entdecken, die keine ausreichende Standfestigkeit mehr haben, senden wir den Angehörigen eine entsprechende Nachricht. Außerdem bringen wir an gut sichtbarer Stelle einen Hinweisaufkleber an“, so Gaby Raulf. Wenn die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte nicht ohne weiteres zu ermitteln sind, erfolgt der Hinweis über eine öffentliche Bekanntmachung.
Quelle: Sylvia Lettmann, Kommunikation/ Gleichstellung, Stadt Warstein