Heckenschnitt – was ist verboten, was ist zulässig?

Das Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz informiert

Das momentan sommerliche Wetter nutzen viel Gartenbesitzer für Grünpflegemaßnahmen auf ihrem Grundstück. So wird in vielen Fällen auch die Hecke wieder in Form gebracht. Dabei sind jedoch bestimmte gesetzliche Vorgaben zu beachten, über die das Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz informiert:

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Brutvögel sollen während des Brutgeschäfts und der Jungenaufzucht nicht gestört werden.  Zulässig sind allerdings schonende Form- und Pflegeschnitte der seit Beginn dieses Frühjahrs gewachsenen Triebe.

Weiterhin sind Maßnahmen erlaubt, die der Verkehrssicherung dienen und zuvor mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt wurden. Vor dem Heckenschnitt sollte das Gehölz auf jeden Fall nach Nestern, brütenden Vögeln und anderen wildlebenden Tieren abgesucht werden. Einige Brutvögel, wie Amsel, Grünfink, Rotkehlchen oder Zaunkönig, beginnen in den Sommermonaten mit der zweiten oder dritten Brutphase. Ist die Hecke bewohnt, ist der Schnitt zeitlich nach hinten zu verschieben, bis die Tiere ausgeflogen sind.

Bei der Heckenpflege sollte etwa ein Drittel des Neuaustriebs stehen bleiben, tiefergehende Schnitte sind aus rechtlichen Gründen unzulässig. Auch aus fachlicher Sicht ist von einem tiefen Schnitt ins mehrjährige Holz abzuraten, da hierdurch der Austrieb geschwächt wird, insbesondere bei Nadelhölzern.

Schnitttechnisch empfehlenswert ist der sogenannte Trapezschnitt: Dabei wird die Krone etwas schmaler als die Basis geschnitten, sodass die Hecke nach oben hin schmal zuläuft. Auf diese Weise gelangt genügend Sonnenlicht an die unteren Blätter und unschöne kahle Stellen werden vermieden. Zunächst werden dabei die seitlichen Flächen von unten nach oben geschnitten, danach die Krone. Hier hilft eine gespannte Schnur für eine gerade Schnittkante.

Zu welchem Zeitpunkt und wie oft eine Hecke in Form geschnitten werden soll, hängt von der jeweiligen Baumart ab.

Buche und Ahorn sind am besten rund um den Johannistag, 24. Juni, zu schneiden, da zu diesem Zeitpunkt der 2. Blattaustrieb beginnt. Die Hecke treibt infolgedessen nicht mehr so stark aus, wodurch die Form bestehen bleibt. Hainbuchen werden in der Regel Ende Juli / Anfang August geschnitten, wohingegen früh blühende Gehölze wie Forsythien am besten direkt nach der Blüte geschnitten werden. Immergrüne Gehölze wie Thuja und Scheinzypresse reagieren empfindlich, wenn der Schnitt an sehr warmen, sonnigen Tagen erfolgt.

______________________

Quelle: Corinna Koptik, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Paderborn
Fotocredit:©AdobeStock 534349268 / Brisystem