Der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Landkreistags NRW (LKT NRW) fordert vom Land, sich bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag endlich festzulegen.
LKT: Der ab August 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich stellt die Kommunen vor kaum lösbare Herausforderungen. Auch gut zwei Jahre nach Einführung des Bundesgesetzes fehlen weiterhin eindeutige Festlegungen des Landes zur konkreten Umsetzung. „Das Land muss endlich seine Hausaufgaben machen und die konkreten Rahmenbedingungen für den offenen Ganztag festlegen“, forderte der Ausschussvorsitzende, Landrat Frank Rock (Rhein-Erft-Kreis), in der heutigen Sitzung des LKT NRW-Fachausschusses im Märkischen Kreis. „Die Kommunen müssen wissen, wer bis wann, welche Anzahl von Plätzen zur Verfügung stellen soll und welche Anforderungen an Räumlichkeiten und Personal gestellt werden.“
„Bislang ist noch nicht einmal klar, ob die Schulträger oder die Jugendämter verantwortlich gemacht werden. Wir fordern eine Zuständigkeit der Schulträger, weil diese viel besser über die jeweilige Situation vor Ort Bescheid wissen“, so Rock weiter.
Schließlich muss das Land dringend die Finanzierung des Ausbaus regeln und in seiner Finanzplanung die erheblichen Kosten einplanen. Für den Ausschuss ist die Sache klar: „Die Landesverfassung schreibt vor, dass das Land den Kommunen jeden Euro, den diese zur Umsetzung investieren, erstattet und auch dauerhaft – der Preis- und Lohnentwicklung folgend – alle Mehrkosten vollständig übernimmt. Auf diesem Prinzip werden wir bestehen,“ so Rock abschließend.
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Quelle: Rosa Moya – Landkreistag Nordrhein-Westfalen
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