„Bürokratische Hürden zwischen Förderrichtlinie und Praxis zu hoch“
Die Wiederbewaldung zahlreicher Kahlflächen in den waldreichen kommunalen Forstbetrieben ist nicht nur eine waldbauliche Herausforderung. Der Aufbau klimastabiler Waldbestände überfordert auch den finanziellen Spielraum von Städten und Gemeinden, sodass notwendige Pflanzungsmaßnahmen im Wald noch in großem Umfang ausstehen. Gleichzeitig liegen bei der Landesregierung in Düsseldorf für das Jahr 2023 Fördermittel zur Wiederbewaldung in Höhe von 70 Millionen Euro bereit. Da stellt sich die Frage, warum die Finanzhilfen bisher nur langsam den Weg vom zuständigen Landwirt- schaftsministerium auf die einzelnen Waldflächen findet. Behindert zu viel Bürokratie den Wiederaufbau in den nordrhein-westfälischen Kommunalwäldern, wo die Wiederaufforstungen auf die finanzielle Unterstützung des Landes angewiesen sind?
Bei einem Treffen des »Stimm-Stamm-Kreises«, einem Netzwerk von Forstpersonal südwestfälischer Kommunen, sollten Fragen zur Förderrichtlinie geklärt und anhand von konkreten Beispielen im Wald nach pragmatischen Lösungen gesucht werden, wie die Hilfen besser im Wald ankommen können. Hierzu hatte der Vorsitzende des Gemeindewaldbesitzerverbandes, Bürgermeister Christoph Ewers (Burbach), hochrangige Vertreter aus dem Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW in den Warsteiner Stadtwald eingeladen. Mit dabei waren auch Vertreter des Regionalforstamtes Soest-Sauerland, die bei der Abwicklung der Förderanträge zur sogenannten „Extremwetterrichtlinie“ die Bürokratie mit der natürlichen Dynamik einer Wiederaufforstungsfläche in Deckung zu bringen haben.
Mit den Forstleuten des »Stimm-Stamm-Kreises« aus den Kommunen Arnsberg, Brilon, Hagen, Hallenberg, Hemer, Iserlohn, Meschede, Rüthen, Schmallenberg, Sundern, Warstein, Winterberg sowie dem Gemeindeforstamt Willebadessen und dem Ruhrverband waren an diesem Tag rd. 50.000 Hektar Waldfläche kommunaler Forstbetriebe vertreten. Diese stehen vor der Herkulesaufgabe, 17.000 Hek- tar Kalamitätsfläche wieder in Bestockung zu bringen. Bei der Exkursion im Warsteiner Wald wurde den Vertretern aus der Ministerialforstabteilung, Ministerialrat Dr. Rainer Joosten und Dominik Bickschäfer (Referat Haushalt, Landeseigner Forstbetrieb und Forstpolitik) erläutert, warum die an dem Ortstermin teilnehmen Kommunen den Fördertatbestand der Wiederbewaldung aus der „Extremwetterrichtlinie“ bisher nicht genutzt haben.
Der Warsteiner Revierförster Henning Dictus führte die Exkursionsgruppe exemplarisch auf solche Kalamitätsflächen, auf denen die Stadt die Wiederbewaldung bereits ohne Landeshilfen aus dem ei- genen Stadtsäckel angestoßen hat. Bei dem sehr konstruktiven Austausch wurden die Gründe deutlich, warum der Aufbau von klimaresilienten Mischbeständen mit Düsseldorfer Fördergeldern bislang kaum gelingt: Die Welten der aus verschiedenen rechtlichen Gründen komplexen Förderbürokratie und das Streben nach unbürokratischer Unterstützung der Wiederbewaldung prallen aufeinander! Es ist nicht nur der Aufwand zur Antragstellung. Die theoretischen Anforderungen der Förderrichtlinie lassen sich oft nur schwer „1:1“ auf der Fläche umsetzen. Die Idee der Richtlinie, nicht einzelne Pflan- zen zu fördern, sondern die Aufforstung standortgeeigneter Baumartenmischungen, die in den kommenden Jahren zu einem klimaangepassten Mischwald heranwachsen sollen, pauschal zu fördern, wird von den Forstleuten begrüßt. Aber der Teufel liegt oft im Detail, wie draußen im Wald schnell deutlich wurde. Wie sind einzelne Passagen der Förderrichtlinie auszulegen und wer legt sie aus? Wann drohen Rückzahlungen, wenn der Wald anders wächst als bei der Förderung gedacht und angestrebt? Die Vertreter des Ministeriums erläuterten einige bereits erfolgte Anpassungen der Richtlinie, sagten aber auch weitere klärende und die Anwendung vereinfachende Auslegungen zu.
Die Teilnehmer des „Stimm-Stamm-Kreises“ hoffen nun auf eine kurzfristige und verbindliche Festle- gung der besprochenen Auslegungen und Vereinfachungen. Vorsitzender Christoph Ewers appellierte an die Städte und Gemeinden, die Fördermittel in Anspruch zu nehmen und an die Vertreter des Ministeriums, den Forstämtern eine den natürlichen Verhältnissen entsprechende flexible Auslegung der Förderrichtlinien zu ermöglichen.
Zusätzlich hat das Landwirtschaftsministerium inzwischen ein sehr einfach anwendbares Förderangebot konzipiert: 800 Euro pro Hektar soll es zukünftig pauschal geben, wenn 400 Pflanzen pro Hektar mit standortgerechten Baumarten gepflanzt werden. Alle Baumarten, die das Waldkonzept NRW zum Anbau empfiehlt, sollen gepflanzt werden dürfen – mit Ausnahme der Fichte. „Das ist ein begrüßenswerter Ansatz zur Entbürokratisierung“, betont der Vorsitzende Christoph Ewers.
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Bildunterschrift: Der Vorsitzende des Gemeindewaldbesitzerverbandes, Bürgermeister Christoph Ewers (Bildmitte, helle Jacke) empfängt zusammen mit dem Netzwerk südwestfälischer Forstleute Vertreter aus dem Düsseldorfer Forstministerium im Warsteiner Stadtwald von Förster Henning Dictus.
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Gemeindewaldbesitzerverband NRW e. V. Sprachrohr der kommunalen Waldbesitzerfamilie
Der Gemeindewaldbesitzerverband NRW ist das Sprachrohr der kommunalen Waldbesitzerfamilie. Im Verband sind mit 149 Mitgliedern nahezu alle waldbesitzenden Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen organisiert. Dazu zählt die kleinste Gemeinde Nordrhein-Westfalens, Dahlem in der Eifel und der größte kommunale Waldbesitzer Deutschlands, die Stadt Brilon, der Landesverband Lippe, der RVR Ruhr Grün, viele kleinere und mittlere Gemeinden in den ländlichen Regionen und auch große Städte wie Köln, Düsseldorf und die Bundesstadt Bonn.
Rückfragen: Ute Kreienmeier, Stellv. Geschäftsführerin Gemeindewaldbesitzerverband NRW
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Quelle: Sabrina Schrage, stellv. Leitung Stadtmarketing, Stadt Warstein