Was Radfahrer jetzt beachten sollten – Eugen Peters aus Warstein erklärt …

Versicherungsschutz rund ums Fahrrad – Was Radfahrer jetzt beachten sollten

Warstein. Wenn die Temperaturen steigen und der Frühling vor der Tür steht, nutzen viele das Fahrrad für Freizeit-Touren oder den Arbeitsweg. Vor allem E-Bikes liegen spätestens seit der Corona-Pandemie voll im Trend. Doch was ist, wenn das Rad über Nacht gestohlen wird oder der Fahrer einen Unfall verursacht? Eugen Peters, Geschäftsstellenleiter bei der Westfälische Provinzial Versicherung in Warstein erklärt, welchen Versicherungsschutz Radfahrer unbedingt haben sollten und welche Versicherung wann greift.

Vorsicht vor Langfingern

Fahrräder sind generell gegen Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung abgesichert. „Der Versicherungsschutz gilt in der Regel nur bei Einbruchdiebstahl aus der Wohnung, der Garage oder einem abgeschlossenen Fahrradkeller. Außer Haus muss das Fahrrad über einen zusätzlichen Baustein in der Hausratversicherung abgesichert sein.“ Zudem greift der Versicherungsschutz nur, wenn das Rad durch ein eigenständiges Fahrradschloss ordnungsgemäß gesichert ist. Peters empfiehlt außerdem die vertraglichen Bedingungen vorab genau zu prüfen, vor allem im Hinblick auf eine sogenannte Nachtklausel. Diese besagt, dass der Versicherungsschutz nur zu bestimmten Tageszeiten besteht.

Für Besitzer von hochwertigen Fahrrädern oder E-Bikes lohnt sich außerdem der Abschluss einer extra Fahrradversicherung an. „Hier geht der Versicherungsschutz über den der Hausratversicherung hinaus. Das Rad ist beispielsweise auch gegen Verschleiß sowie Schäden am Motor und Akku abgesichert“, weiß Peters.

Unfallschäden absichern

Unterwegs mit dem Fahrrad hat sowohl die eigene Sicherheit als auch die der anderen Verkehrsteilnehmer oberste Priorität. Vorausschauendes Fahren, das Tragen eines Helms und reflektierende Sicherheitskleidung helfen, Unfälle vorzubeugen. Kommt es dennoch zu einem Unfall durch den Fahrradfahrer, ist der Schaden in der Regel durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt – auch bei E-Bikes. „Allerdings greift die Haftpflicht nur bei Fahrrädern, die eine elektrische Anfahrhilfe bis 6 km/h und/oder eine Tretunterstützung bis maximal 25 km/h haben und somit noch als Fahrräder gelten. Darüber hinaus zählen E-Bikes und schnelle Pedelecs mit einer Tret-Unterstützung ab 250 Watt bis 45 Kilometern pro Stunde nicht mehr als Fahrräder“, erklärt Peters. Für sie benötigt man eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Die damit verbundene Haftpflichtversicherung ist wie bei Kraftfahrzeugen Pflicht.

Wird der Fahrer in der Freizeit bei einem Unfall verletzt, ist eine private Unfallversicherung unverzichtbar. „Arbeitnehmer, Schüler oder Studenten sind im Rahmen ihrer Berufs-/Lerntätigkeit und auf dem direkten Hin- und Rückweg zu dieser über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Passiert der Unfall jedoch in der Freizeit, sind nur diejenigen abgesichert, die eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben“, so Peters.

„Für einen umfassenden Versicherungsschutz rund ums Fahrrad, lassen sich die Details am besten bei einem individuellen Beratungsgespräch klären“, empfiehlt Peters.
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Quelle: Eugen Peters, Westfälische Provinzial Versicherung in Warstein, Telefon: 02902-977750
Bildzeile: Damit der Fahrspaß im Vordergrund steht, sollten Radfahrer sich rechtzeitig über ihren bestehenden Versicherungsschutz informieren.

Foto: © iStockphoto/Kontrec