Eugen Peters: Was ist bei Sturm versichert?

Was ist bei Sturm versichert? Schäden, die die Wohngebäudeversicherung / Hausratversicherung abdeckt sind …

„Sturm ist nach den Versicherungsbedingungen bereits ab Windstärke 8 gegeben“, erklärt Eugen Peters, Geschäftsstellenleiter der Westfälischen Provinzial Versicherung in Warstein. „Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung sind die in Frage kommenden Versicherungen. Der Schaden sollte so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.“

Schäden, die die Wohngebäudeversicherung abdeckt:
– Gebäudeschäden durch umgefallene oder abgebrochene Bäume und Äste,
– abgedeckte Dächer
– Folgeschäden durch Sturm, beispielsweise nasse Wände durch eindringende
Niederschläge
– Gebäude, die sich noch im Bau befinden, benötigen eine Bauleistungsversicherung

Schäden, die die Hausratversicherung abdeckt:
Hausratschäden durch:
– Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung, Schäden am Hausrat durch herabfallende Gebäudeteile und eindringende Niederschläge (beispielsweise nach einer Dachabdeckung)

Schäden, die die Kaskoversicherung abdeckt:
Sturmschäden am Auto sind durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Teilkasko:
Der Schaden muss durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes eintreten:
– parkendes oder stillstehendes Fahrzeug kippt durch den Sturm um
– umherfliegende Gegenstände wie Ziegel, Dachpfannen oder Äste beschädigen das Fahrzeug

Reine Sturmschäden werden immer über die Teilkaskoversicherung reguliert. Es erfolgt keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes bei Vollkaskoversicherten. Die Selbstbeteiligungen werden angerechnet.

Vollkasko:
Wenn das Auto während der Fahrt durch eine Sturmböe von der Straße abkommt, ist dies ein Vollkaskoschaden, da der Sturm nur mittelbar Einfluss auf den Unfall hat. Die Lenkbewegung des Fahrers trägt in den meisten Fällen zum Schaden bei. Der Schadenfreiheitsrabatt wird belastet.

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Bildunterschrift: Ob Kyrill, Lothar oder Jeanett: Immer wieder fegen schwere Stürme oder Orkane über Deutschland. Verheerende Sturmschäden sind oft die Folge. Geschäftsstellenleiter Peters Peters erklärt, welche Versicherungen für den Schaden aufkommen.

Bei Fragen: Eugen Peters, Telefon 02902-977750