Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Warstein steht an

Vorschlagsliste liegt öffentlich aus – Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Warstein steht an

Warstein: Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen in den gemeinsamen Schöffengerichten im Landgerichtsbezirk Arnsberg und den Strafkammern des Landgerichts Arnsberg für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 steht an. Die Stadt Warstein legt in der kommenden Woche die Vorschlagslisten für die Schöffinnen und Schöffen der nächsten Amtszeit öffentlich aus.

Schöffinnen und Schöffen sind ein wichtiger Bestandteil deutscher Gerichte: Sie sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die ohne juristische Ausbildung mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichterinnen und -richter ausgestattet sind. Damit sollen sie ein Bindeglied zwischen dem Staat und der Bürgerschaft sein. Der Rat der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung am 24. April den Beschluss über die Vorschlagsliste gefasst. Diese Listen liegenvom 12. bis 19. Juni im Technischen Rathaus, Zimmer P209, Schulstraße 7, in Warstein zur Einsicht aus.

Alle haben dann die Möglichkeit, innerhalb einer weiteren Woche Einspruch zu erheben, wenn in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Anschließend berät ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht über etwaige Einsprüche und wählt schließlich die Schöffinnen und Schöffen.

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Quelle: Sabrina Schrage, stellv. Leitung Stadtmarketing, Stadt Warstein
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