Darauf sollten Urlauber jetzt achten – 5 Tipps für einen günstigen und reibungslosen Sommerurlaub

ISM-Tourismus-Professor: Darauf sollten Urlauber jetzt achten 5 Tipps für einen günstigen und reibungslosen Sommerurlaub

Trotz höherer Preisen und langen Warteschlangen an den Flughäfen wollen die Deutschen nicht auf den Sommerurlaub im Ausland verzichten. Professor Dr. Bernd Schabbing unterrichtet Tourismus und Event Management an der International School of Management (ISM). Angesichts aktueller Entwicklungen in der Branche gibt der ISM-Tourismus-Experte 5 Tipps, worauf Urlauber für ein günstiges und reibungsloses Reiseerlebnis 2023 besonders achten sollten.

  1. Abflugzeiten und Reisedauer variieren: „Wenn Urlauber 4 (statt 5) oder 8 (statt 10) Tage buchen und Startermine am Wochenanfang (statt am Wochenende) setzen, werden Pauschalreisen oft günstiger,“ erklärt der Tourismus-Hochschullehrer.
  2. Auf kleinere Flughäfen ausweichen: „Bei kleineren Flughäfen, die etwas abgelegener liegen, lassen sich häufig auch kurzfristig noch günstigere Pauschalurlaubspakete mit Flügen finden,“ verrät der Tourismus-Experte.
  3. Website des Flughafens im Vorfeld checken: „Man sollte für die Flugabfertigung mindestens zwei, mit Gepäck besser drei Stunden Vorlaufzeit einplanen. Der Flughafen Köln/Bonn bietet zudem mit dem Service „CGNGateWay“ bereits online buchbare Time-Slots à 15 Minuten für die Sicherheitskontrolle an. Wer hier reserviert hat, erhält einen separaten Zugang zu einer ausgewählten Kontrollspur im Terminal 1,“ so Schabbings Tipp.
  4. Clever packen: „Für den Sicherheitscheck bitte die Powerbank immer ins Handgepäck nehmen sowie Gürtel und Schmuck gar nicht erst für die Flugreise anlegen. Flüssige Pflegeprodukte füllt man am besten in 100ml kleine Flaschen um und verpackt diese in durchsichtige, wiederverschließbare Behälter,“ so der Appell des Tourismus-Experten.
  5. Verbesserte Rechtslage für Urlauber beachten: „Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass der Reiseveranstalter versprochene und nicht eingelöste Reiseleistungen erstatten muss. Das gilt selbst für Situationen, wofür der Reiseveranstalter keine Schuld trägt, wie das bei Corona der Fall war.“ Prof. Dr. Bernd Schabbing rät deshalb den Urlaubern, unbedingt die Buchungsbestätigung sorgfältig durchzulesen und bis nach dem Urlaub aufzubewahren. „Die Reiseveranstalter sind wiederum gefordert, im Vorfeld der Buchung gut sichtbar darauf hinzuweisen, was vom gebuchten Paket zurückerstattet werden kann und was nicht,“ so der ISM-Experte.

Prof. Dr. Bernd Schabbing unterrichtet seit 2011 Tourismus- und Eventmanagement an der ISM. Zuvor war er im touristischen Städte- und Regionalmarketing sowie dem Standortmarketing tätig – unter anderem in Münster, Lübeck und dem Teutoburger Wald.

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Quelle: Maxie Strate, Leiterin Marketing & Communications, ISM International School of Management GmbH – Gemeinnützige Gesellschaft
Original-Content von: International School of Management (ISM), übermittelt durch news aktuell

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