Förderung aus Unterstützungsprogramm / Anträge können bis zum 15.09.2023 bei der Stadt Warstein gestellt werden

Förderung aus Unterstützungsprogramm vom Land NRW / Anträge können bis zum 15. September 2023 bei der Stadt Warstein gestellt werden

Warstein: Im Jahr 2023 hat die Stadt Warstein Fördermittel aus dem Unterstützungsprogramm „Stärkungspakt NRW“ vom Land NRW zur Verfügung gestellt bekommen. „Die Fördermittel sollen dazu beitragen, sowohl die krisenbedingt steigenden Energiepreise als auch die hohe Inflation bei Privathaushalten und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur auszugleichen“, erklärt Beate Eickhoff, Leiterin des Sachgebietes Soziales, Schule, Sport, Kultur.

Anträge auf Einzelfallhilfen für Privathaushalte können montags in der Zeit von 10 bis 12 Uhr oder nach vorheriger Terminabsprache beim Sozialdienst kath. Frauen in Belecke, MichaelaScheppelmann oder Julia Rusche (Tel. 02902-9105070) oder auch ab sofort beim Sozialamt der Stadt Warstein, Beate Eickhoff (Tel. 02902-81288) gestellt werden. Die Antragsfrist ist begrenzt auf den 15. September 2023. Im Rahmen der Einzelfallhilfen können aus dem Unterstützungsprogramm u.a. Hilfen für Stromnachzahlungen in diesem Jahr, Einschulungsbeihilfen für Schulanfänger und der Austausch von defekten Kühlschränken, Waschmaschinen und Herden in Anspruch genommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei vorrangigen  Leistungsansprüchen keine oder nur eingeschränkte Hilfen aus dem Unterstützungsprogramm gewährt werden können.

Zu den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur zählen Tafeln, Kleiderkammern oder Beratungsstellen für Suchtkranke. Gefördert werden können unter anderem Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Einrichtung, wie beispielsweise Mieten, Strom- und Heizkosten. Auch Honorarkosten für die Fachkräfte, die in den Einrichtungen helfen, sowie die Kosten für Informationsmaterial können damit abgedeckt werden. Die Träger von Beratungsangeboten erhalten auf Anfrage bei Beate Eickhoff vom Warsteiner Sozialamt, das Antragsformular sowie das vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit oder Soziales bereitgestellte Bedarfsabfrageformular. Dem Antrag ist die Kostenplanung für den angemeldeten voraussichtlichen Mittelbedarfbeizulegen.

Beate Eickhoff, Leiterin des Sozialamtes weist darauf hin: „Nicht nur Empfänger von Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag usw., sondern auch Haushalte mit geringen Einkünftenoberhalb der Bedürftigkeitsschwelle können sich über dieses Hilfsangebot informieren.“

___________________

Quelle: Sabrina Schrage, stellv. Leitung Stadtmarketing, Stadt Warstein