Wer hat geschnitten? Urheber einer Heckenstutzung war nicht auszumachen

Wer hat geschnitten? Urheber einer Heckenstutzung war nicht auszumachen

Beschneidet ein Grundstücksbesitzer unrechtmäßig die Thuja-Hecke eines Nachbarn, so ist er deswegen schadenersatzpflichtig. Doch was geschieht, wenn der Verantwortliche nicht ermittelt werden kann? So war es, nachdem der Heckenbesitzer aus dem Urlaub zurückgekommen war und den Beschnitt entdeckte.

Er konnte den Nachbarn nicht zweifelsfrei nachweisen, dass sie es gewesen waren. Ein Anspruch auf Schadenersatz entfiel deswegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS. Allerdings konnten die Geschädigten immerhin einen Unterlassungsanspruch gegen die Nachbarn erwirken, sich in Zukunft nicht an der Hecke zu schaffen zu machen.

(Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 311 O 296/21)

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Quelle: Dr. Ivonn Kappel, Referat Presse, Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Bildunterschrift: Urheber einer Heckenstutzung war nicht auszumachen Beschneidet ein Grundstücksbesitzer unrechtmäßig die Thuja-Hecke eines Nachbarn, so ist er deswegen schadenersatzpflichtig. Doch was geschieht, wenn der Verantwortliche nicht ermittelt werden kann?

Bildrechte:©Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Fotograf:©Bundesgeschäftsstelle LBS

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Faktenbox / Hinweis: Der Heckenschnitt in Deutschland wird durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Landesnaturschutzgesetz geregelt. Grundsätzlich ist es erlaubt, Hecken zu schneiden, um sie in ihrer Form zu erhalten oder zu pflegen. Allerdings gibt es gewisse Regelungen, die beachtet werden müssen:

1. Heckenschnitte dürfen nur außerhalb der Brut- und Setzzeiten stattfinden. Diese liegen in der Regel zwischen dem 1. März und dem 30. September. Während dieser Zeit dürfen Hecken nur schonend gepflegt werden, um brütenden Vögeln und anderen Tieren Schutz zu bieten.

2. Bei Heckenschnitten ist darauf zu achten, dass keine Vögel oder Nester zerstört werden. Es ist verboten, Nester aktiv zu entfernen oder zu zerstören.

3. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Hecke nicht bis auf den Stock zurückgeschnitten oder stark eingekürzt wird. Ein radikaler Heckenschnitt kann Tieren den Lebensraum nehmen.

4. Es ist generell empfehlenswert, den Schnittzeitpunkt auf den Winter zu legen, da zu dieser Zeit weniger Tiere in den Hecken leben.

Beachten Sie bitte, dass regional unterschiedliche Regelungen gelten können, daher empfiehlt es sich, vor dem Heckenschnitt die örtlichen Vorschriften zu prüfen.