Sachleistungen statt Geldleistungen – Die Bezahlkarte von PayCenter mit individuellen Einschränkungsmöglichkeiten
Bei der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin ist ein Thema drängend: die Asylpolitik. Sachleistungen anstelle von Bargeld für Geflüchtete werden gefordert. Das Ziel: eine bundesweit einheitliche Organisation des Bezahlsystems für Asylbewerber. Das E-Geld-Institut PayCenter hat bereits ein innovatives Produkt zur bargeldlosen Ausgabe von Sachleistungen entwickelt. Die Bezahlkarte auf Guthabenbasis in Kooperation mit Mastercard® bietet individuelle Einstellungsmöglichkeiten und die Limitierung der Höhe und Anzahl von Bargeldabhebungen und Einkäufen.
Notwendigkeit von konfigurierbaren Sachleistungen anstelle von Bargeld
Die Ausgabe von Sachleistungen an Leistungsempfänger soll Städte und Gemeinden entlasten, die durch die regelmäßige Verteilung von Bargeld an den Rand der personellen Kapazitäten stoßen. Außerdem soll der Missbrauch von Bargeld vermieden werden.
Daher ist es wichtig, dass Bezahlkarten für Flüchtlinge Einstellungsmöglichkeiten bieten. Ein Gutscheinsystem oder Karten ohne Möglichkeit zur Einschränkung von Bargeldabhebungen sind als kritisch anzusehen. Aus dem Guthaben dieser Lösungen kann über Automatenabhebungen oder über Umwege erneut Bargeld generiert werden. Beispielsweise kann bei Einkäufen in Geschäften ohne Beschränkung der Karten eine Bargeldauszahlung in vollem Umfang erfolgen. Oder bei Onlineeinkäufen können Gutscheine und Geschenkkarten erworben werden, die einen Umtausch in Bargeld ermöglichen. Die Umsetzungen einer solchen „SocialCard“ können somit nicht den gewünschten Mehrwert für Länder und Städte bieten.
Die Bezahlkarte für Asylbewerber von PayCenter mit individuellen Einschränkungsmöglichkeiten der Karten
Die PayCenter GmbH aus Freising bringt mit der “ Bezahlkarte“ als erstes Unternehmen ein Produkt auf den Markt, welches die geforderten Einschränkungsmöglichkeiten bietet. Die PayCenter ist ein führendes deutsches E-Geld-Institut mit über zehn Jahren Erfahrung im Bereich Mastercard auf Guthabenbasis. Außerdem ist das Unternehmen seit einigen Jahren mit seinen Sachbezugskarten zur Mitarbeitermotivation auf dem Markt gut etabliert.
Das Produkt „Bezahlkarte“ der PayCenter ermöglicht die Ausgabe von Bezügen für Leistungsempfänger als Sachleistung anstelle von Bargeld. Die Bezahlkarte ist als physische Plastikkarte im individuellen Wunschdesign sowie als virtuelle Karte verfügbar, die via Web-Frontend und mobiler App verwaltet werden kann. Die Karten sind nach Übergabe an den Leistungsempfänger direkt nutzbar. Sie ermöglichen die Zahlung an allen definierten Mastercard Akzeptanzstellen, sowohl online als auch bei lokalen Händlern.
Die Ausgabestellen können Einsatzgebiete und Zahlungsbeschränkungen der Karten über ein Verwaltungs-Frontend eigenständig und individuell pro Karte definieren. Asylbewerber sind nicht immer langfristig in den Städten wohnhaft, in denen sie ursprünglich aufgenommen wurden, sondern werden auch in andere Gebiete verteilt. Deshalb kann die Karte in jeden anderen Landkreis, der auch die Bezahlkarte der PayCenter einsetzt, „umgehängt“ werden.
Um einen Mehrwert für die Bezahlkarte zu schaffen, bietet das Produkt der PayCenter den vollen Umfang an individuellen Konfigurationsmöglichkeiten:
- Einschränkung des Einsatzgebiets der Karten über regionale Einschränkungen auf bestimmte Postleitzahlgebiete; Limitierung auf einzelne Händler oder Branchen sowie Beschränkung auf Waren und Dienstleistungen (ÖPNV)
- Limitierung von Bargeldabhebungen z. B. einmal pro Monat bis zu 50 Euro
- Beschränkung von Einkäufen und Onlineeinkäufen in Höhe und Anzahl
Jede Ausgabestelle kann die Einsatzgebiete und Zahlungsmöglichkeiten von einzelnen Karten flexibel definieren und bei Bedarf über ein Verwaltungs-Frontend anpassen. Zur Entlastung der Städte und Gemeinden bietet das Produkt einen 24/7 Chat Support in allen Landessprachen der Geflüchteten.
Dr. Peter Schönweitz, geschäftsführender Gesellschafter der PayCenter GmbH, erläutert: „Meiner Meinung nach müssen die künftigen Bezahlkarten die Funktionalität der Einschränkung haben. Ohne diese Beschränkungen ist es nur ein verlängerter Weg, um an Bargeld zu kommen und der Begriff „Bezahlkarte“ würde damit ad absurdum geführt. Wir freuen uns jedenfalls jetzt schon, mit den ersten Städten im März 2024 in die Pilotierung zu gehen, um dann im April durchzustarten. Unser Produkt ist bundesweit skalierbar und wir möchten Bund und Länder bei der Organisation eines einheitlichen Bezahlsystems für Asylbewerber gerne unterstützen.“
Die PayCenter GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliertes deutsches E-Geld-Institut, das Zahlungsdienste mit Debit Mastercards® und Onlinekonten anbietet sowie mobile Bezahlverfahren und Pfändungsschutzkonten (P-Konten) bereitstellt. Sowohl Privat- als auch Firmenkunden werden mit innovativen und kundenspezifischen Produkten bedient. Über 45 Mitarbeitende sind im Bereich Zahlungsverkehr und Kundenbetreuung tätig.
___________________
Quelle: PayCenter GmbH , Ansprechpartner Geschäftsführung, Dr. Peter Schönweitz
Original-Content von: PayCenter GmbH, übermittelt durch news aktuell