Brennholz-Bedarf wieder ab 6. Dezember bei der Stadt Warstein anmelden – Aktuell nur schriftliche Anträge möglich

Aktuell nur schriftliche Anträge möglich- Brennholz-Bedarf wieder ab 6. Dezember bei der Stadt Warstein anmelden

Die Stadt Warstein bietet wieder „Brennholz frei Waldweg“ an, und zwar mit Buchenholz in Sechs-Raummeter-Poltern. Der Brennholzbedarf 2023/24 kann ab Mittwoch, 6. Dezember, bis Mittwoch, 31. Januar 2024, angemeldet werden. Aufgrund des Cyberangriffs auf die Südwestfalen-IT ist aktuell lediglich der Weg per analogem Anmelde-Formular möglich. Sobald eine Erreichbarkeit per E-Mail möglich ist, wird dies über einePressemitteilung weitergegeben.

Angeboten werden wie im letzten Jahr sechs Raummeter-Polter Buchenholz am Waldweg. Wobei auch zwei oder drei Polter von einem Haushalt bezogen werden können, wenn diese ausschließlich für den Eigenbedarf verwendet werden. Der Brennholzpreis hat sich zum Vorjahr nicht verändert.

„Das Aufarbeiten von Kronenholz, von Resthölzern oder einzelnen Stämmen, die durch dieRevierleiter zugewiesen werden, wird wieder möglich sein. Hierzu gilt ein strenges Regelwerk und es ist nur mit Motorsagenführerschein sowie einerSelbstverpflichtungserklärung möglich“, erklärt Lena Arens, Leiterin desSachgebiets Forst. Brennholz-Bedarf anmelden können Einwohnerinnen undEinwohner der Stadt Warstein und langjährige Kunden. Die vorhandenen Beständewerden vergeben, solange der Vorrat reicht.

Vordrucke sind ab 6. Dezember im Bürgercenter erhältlich und werden im Technischen Rathaus, Schulstraße 7, Dachgeschoss, ausgelegt oder sind über die Notfallhomepage www.warstein.de abrufbar. Der ausgefüllte Anmeldevordruck ist bis zum 31. Januar 2024 postalisch an die Stadt Warstein zu senden oder im Bürgercenter abzugeben. Dem Anmeldevordruck sind der Feuerstättenbescheid und bei eigener Aufarbeitung im Wald der Motorsagenführerschein beizufügen, sofern diese Unterlagen nicht schon aus vorherigen Anmeldungen vorliegen. Eine neueSelbstverpflichtungserklärung ist bei einer Aufarbeitung des zugeteilten Brennholzes im Wald in jedem Fall auszufüllen und erneut mit einzureichen.

Lena Arens: „Sobald die Erreichbarkeit per E-Mail wieder gegeben ist, informieren wir über unsere Website und die regionale Presse, so dass die Anträge mitsamt Anhangen dann wieder bequem als E-Mail-Anhang zugesandt werden können.“

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Quelle: Sylvia Lettmann, Kommunikation/Gleichstellung, Stadt Warstein
Fotocredit:©Ulrich Trommer