Warstein – Gefahr von Blitzeis: Auto besser stehen lassen – Fahren auf spiegelglatten Straßen

ADAC Tipps fürs Fahren auf spiegelglatten Straßen – Gefahr von Blitzeis: Auto besser stehen lassen

Immer wieder werden Autofahrerinnen und Autofahrer im Winter von spiegelglatten Fahrbahnen überrascht. In vielen Landesteilen Deutschlands droht heute und in den kommenden Tagen Blitzeis. Dazu kann es kommen, wenn Regen oder Schneeregen auf gefrorene Fahrbahnen fällt und sofort gefriert. Dann verwandelt sich die Straße blitzartig in eine harte, zusammenhängende Eisschicht und ein sicheres Manövrieren wird nahezu unmöglich. Der ADAC informiert, wie Autofahrer sich bei Blitzeis verhalten sollten.

Generell sollten sich Autofahrer laut ADAC rechtzeitig vor Fahrtantritt über die aktuellen Straßenverhältnisse informieren. Kritisch sind vor allem Tage, an denen nach einer längeren Frostphase Regen auf gefrorenen Boden fällt. Das Problem: Winterreifen, Antiblockiersystem (ABS), Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) oder auch Ketten helfen nicht mehr, wenn Blitzeis die Straße in eine Rutschbahn verwandelt. Wird im Radio vor Blitzeis oder Eisregen gewarnt, sollte man nicht zwingend erforderliche Fahrten besser verschieben und das Auto stehen lassen.

Das A und O für eine sichere Fahrt ist eine vorausschauende und umsichtige Fahrweise. Wichtig ist, den Abstand zum Vordermann zu vergrößern, möglichst sanft zu bremsen und hektische Lenkmanöver zu vermeiden. Wer unterwegs von Eisregen überrascht wird, sollte gegebenenfalls eine Pause einlegen und im Zweifel auf den Streudienst warten. Im schlimmsten Fall kann dies bedeuten, dass man vorübergehend am äußersten Fahrbahnrand sein Fahrzeug abstellen muss.

Ein wichtiger Hinweis für alle Autofahrer, die keine Winterreifen aufgezogen haben: Bei winterlichen Straßenverhältnissen zu denen auch Glatteis zählt, darf nicht mit Sommerreifen gefahren werden! Erlaubt sind nur noch wintertaugliche Reifen, die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Auch M+S-Reifen können noch mit Übergangsfristen weiterverwendet werden. Diese Regelung zum Gebrauch der Winterreifen gilt situativ, das heißt, sie ist nicht an eine bestimmte Jahreszeit gebunden. Ein Verstoß wird mit einer Geldbuße in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Bei einer Behinderung des Verkehrs aufgrund falscher Reifen bei winterlichen Wetterverhältnissen erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und einen Punkt. Kommt es zu einem Unfall, droht eine Kürzung der Versicherungsleistungen.

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Quelle: ADAC Kommunikation
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