Zwei Verkaufsstellen in der Stadt Warstein haben Alkohol an Minderjährige ausgegeben – Testkäufe sollen sensibilisieren
Warstein: Gemeinsam mit jugendlichen Testkäufern im Alter zwischen 14 und 16 Jahren haben das Jugendamt und das Ordnungsamt der Stadt Warstein jetzt punktuell sogenannte Testkäufe für den Jugendschutzdurchgeführt. In zwei Fällen werden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Gemeinsam auf den Jugendschutz achten, aufklären und sensibilisieren, das war das Ziel der durchgeführten Kontrollen. Gerade im Vorfeld der Karnevalsfeierlichkeiten sollen Verkaufsstellen, wie auch alle Erwachsenen noch einmal sensibilisiert werden, Alkohol und Tabakwaren nicht an Minderjährige abzugeben.
Thimo Roderfeld vom Ordnungsamt erklärt: „Gerade aus den weiterführenden Schulen kommen derzeit Hinweise, dass viele Minderjährige vermehrt Vabes konsumieren. Diese E-Zigaretten in diversen Geschmacksrichtungen sind jedoch gemäß Paragraph 10 des Jugendschutzgesetzes für alle unter 18-Jährigen verboten.“
„Eine Abgabe von beispielsweise Alkohol oder auch der E-Vabes von Erwachsenen an Minderjährige ist strafbar“, führt Kerstin Westermann, Mitarbeiterin im Jugendschutz, weiter aus.
Ein gut sichtbarer Aushang des Jugendschutzgesetzes in Geschäftsräumen ist nach Paragraph 3 des Jugendschutzgesetzes ebenso verpflichtend. Kerstin Westermann: „Diesen haben wir einigen Verkaufsstellen ausgehändigt und mit Nachdruck auf entsprechende Verwendung hingewirkt.“
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Quelle: Sylvia Lettmann, Kommunikation/Gleichstellung, Stadt Warstein
Bild: (v.l.) Kerstin Westermann, Jugendbüro der Stadt Warstein, und Thimo Roderfeld, stellvertretender Leiter des Sachgebiets Sicherheit, Ordnung, appellieren an alle, auf die Einhaltung des Jugendschutzes zu achten
Foto:©Mark Risse